tastaturIserlohn. Der Bereich Steuern und Gebühren der Stadt Iserlohn bittet um Verständnis, dass in diesem Jahr aufgrund des Hackerangriffs auf den kommunalen IT-Dienstleister Südwestfalen IT (SIT) die Grundbesitzabgabenbescheide voraussichtlich erst Anfang März 2024 versandt werden können. Die Grundbesitzabgaben für das 1. Quartal 2024 sind daher ausnahmsweise nicht bis zum 15. Februar zu zahlen, sondern voraussichtlich erst Anfang April 2024.
Bild: pixabay_edar

Sofern Einzugsermächtigungen erteilt wurden, weist der Bereich Steuern und Gebühren darauf hin, dass bis auf weiteres die Grundbesitzabgaben noch nicht per Lastschrift eingezogen werden können. Alle Zahlungspflichtigen können nach Erhalt des Grundbesitzabgabenbescheides für das Jahr 2024 die Forderungen unter Angabe des Kassenzeichens überweisen. Damit können sie vermeiden, dass mehrere Raten zeitgleich eingezogen werden könnten, wenn Abbuchungen technisch wieder möglich sind. Die Stadt Iserlohn wird die Einzugstermine frühzeitig ankündigen.

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