Der DSC in der Bundesnetzagentur ist für die Durchsetzung des DSA in Deutschland zuständig. Zu seinen Aufgaben zählt die Zertifizierung von Trusted Flaggern. Er prüft Anträge von Organisationen, die sich als Trusted Flagger zertifizieren lassen wollen. Folgende Organisationen haben einen Zulassungsantrag gestellt und erfüllen die Kriterien für die Zulassung:Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) mit Schwerpunkt gewerblicher Rechtsschutz und unlauterer Wettbewerb insbesondere auf Online-Marktplätzen;
HateAid gGmbH mit Schwerpunkt digitale Gewalt, Betrug und Täuschung insbesondere auf Social-Media-Plattformen
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) mit Fokus auf Online-Marktplätzen und Social-Media-Plattformen zu den Themen Verbraucherrechte, Produktsicherheit, Online-Handel, Betrug.
Diese Organisationen wurden zertifiziert, weil sie nach Artikel 22 Absatz 2 DSA besondere Sachkenntnisse und Kompetenzen in der Erkennung, Identifizierung und Meldung rechtswidriger Inhalte nachgewiesen haben. Zudem sind sie unabhängig von Online-Plattformen und sie gewährleisten eine sorgfältige, genaue und objektive Übermittlung von Meldungen an die Online-Plattformen.
Die Meldungen von vermuteten rechtswidrigen Inhalten durch anerkannte Trusted Flaggern müssen von den Betreibern von Online-Plattformen vorrangig behandelt und unverzüglich bearbeitet werden.
Die zugelassenen Trusted Flagger sind verpflichtet, einmal im Jahr einen Tätigkeitsbericht zu veröffentlichen. Dieser enthält Informationen über die gemeldeten Inhalte, die betroffenen Plattformen und die von diesen durchgeführten Maßnahmen. Der Bericht erläutert zudem die Verfahren, mit denen die Unabhängigkeit des Trusted Flaggers sichergestellt ist. Der Status eines Trusted Flaggers kann entzogen werden, wenn die Zertifizierungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen.
Keine Löschungen durch Trusted Flagger oder den DSC
Der DSC in der Bundesnetzagentur beurteilt nicht die Rechtswidrigkeit von Inhalten. Weder der DSC noch die Trusted Flagger entfernen Inhalte oder ordnen die Entfernung an.
Die Entscheidung über den Umgang mit gemeldeten Inhalten treffen die Anbieter von Online-Plattformen und -Diensten auf Grundlage des jeweils anwendbaren nationalen Rechts. Diese müssen zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv über die gemeldeten Informationen entscheiden. Kommen die Anbieter von Online-Plattformen zum Ergebnis, dass es sich um rechtswidrige Inhalte handelt, haben sie geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Das können beispielweise die Löschung des Posts oder des Produktangebots oder eine Einschränkung seiner Sichtbarkeit sein.
In allen Fällen kann die getroffene Maßnahme der Online-Plattform durch eine Beschwerde des Nutzenden bei der Plattform selbst, durch eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle oder die Gerichte überprüft werden. Die finale Beurteilung, ob Inhalte auf Online-Plattformen rechtswidrig sind und entfernt werden müssen bzw. zu Recht (nicht) entfernt wurden, liegt bei den Gerichten.
